Klage gegen „Kreuzerlass” zurückgewiesen, Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am 2. Juni 2022 mitgeteilt, dass er die Klagen des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) und Bayern (bfg Bayern) sowie von 25 Einzelpersonen abgewiesen hat. Gleichzeitig lässt er die Revision zum Bundesverwaltungsgericht für den bfg München und den bfg Bayern zu. Beide Körperschaften des öffentlichen Rechts halten an ihrer Klage fest und werden den Klageweg bis zum Bundesverfassungsgericht weiterverfolgen.
Die beiden Kläger sehen durch die Anbringung von Kreuzen im Eingangsbereich staatlicher Dienststellen die Glaubens-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit ihrer Mitglieder verletzt. Sie fordern die Einhaltung der staatlichen, religiösen und weltanschaulichen Neutralität. Ziel der Klage ist, dass die bayerische Staatsregierung dazu verpflichtet wird, den Kreuzerlass zurückzunehmen und die Kreuze zu entfernen.
In einer ersten Stellungname äußerte sich Michael Wladarsch, Vorsitzender des bfg Bayern, überrascht, „dass die Klage abgewiesen worden ist. Nach der Verhandlung waren wir gemäßigt optimistisch, weil die Verletzung der staatlichen Neutralitätspflicht so offensichtlich ist und dies in der Verhandlung auch deutlich thematisiert wurde.” Die Entscheidungsgründe, die zur Abweisung der Klage geführt haben, liegen noch nicht vor und werden voraussichtlich in den kommenden Wochen abgefasst, teilte das Gericht in seiner Pressemitteilung mit.
Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen
Mit seinem Urteil hat der VGH zwar die Klagen abgewiesen, jedoch die Revision zum Bundesverwaltungsgericht für den bfg München und den bfg Bayern zugelassen. Beide Körperschaften des öffentlichen Rechts halten an ihrer Klage fest und werden den Klageweg bis zum Bundesverfassungsgericht weiterverfolgen.
Aber die bayerische Staatsregierung und Ministerpräsident Söder könnten auch jetzt schon tätig werden, findet Assunta Tammelleo, Vorsitzende des bfg München. „Eine Mehrheit der Bürger*innen, auch die gläubigen Christ*innen, und sogar ein großer Teil der Bischöfe lehnen den ,Kreuzerlass' ab, da könnte Herr Söder doch von sich aus den ,Kreuzerlass' zurücknehmen. Inzwischen ist ja mehr als offensichtlich, dass die Menschen das Kreuz als religiöses Symbol wahrnehmen und eben nicht als ,Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns' wie es im ,Kreuzerlass' heißt,” sagt Tammelleo.
bfg München fordert von Ministerpräsident Söder, Artikel 1 des Grundgesetzes in staatlichen Dienststellen anzubringen
Die Vorsitzende des bfg München unterstützt darüber hinaus, den Vorschlag des SZ-Journalisten Dr. Heribert Prantl, der am 25. Mai im Bayerischen Rundfunk empfohlen hat, Artikel 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt” in den staatlichen Dienststellen und öffentlichen Einrichtungen anzubringen.
Tammelleo: „Hinter diesen Artikel 1 des GG, der von keiner politischen Mehrheit veränderbar ist, können sich alle Menschen stellen, die auf dem Boden unseres Grundgesetzes stehen. Jegliches staatliches und und gesellschaftliches Handeln muss sich und sollte sich stets an Artikel 1 orientieren. Das immer wieder in öffentlichen Einrichtungen in Erinnerung zu rufen, halten wir für eine hervorragende Idee von Herrn Prantl, die wir ausdrücklich unterstützen."
Tammelleo weiter: „Und falls der Ministerpräsident am 'Kreuzerlass' festhält, werden wir die Klage bis zum Bundesverfassungsgericht fortführen.” Wladarsch ergänzt: „Wir sind sicher, dass das Urteil letztlich zu unseren Gunsten ausfallen wird.”
Viele Medien haben über das Urteil berichtet, hier eine Zusammenstellung.