Wer sind wir?

Der bfg ist dogmenfrei, humanistisch, demokratisch und überparteilich

Unser Selbstverständnis als Weltanschauungsgemeinschaft beruht auf der Lebensauffassung des weltlichen Humanismus

Der bfg wurzelt geistig und emotional in der historischen Aufklärung, durch die beispielsweise die staatskirchliche Hexenverfolgung und zugehörige Folterjustiz beendet wurde

Wir lehnen den Glauben an persönliche und personifizierte Gottheiten als irrational und unterwürfig ab. Wir gehören insofern zu den AtheistInnen, wenn sich auch viele unserer Mitglieder PantheistInnen, AgnostikerInnen o.ä. nennen

Organisatorisch entstammt der bfg dem liberalen Bürgertum und der sozialistischen Arbeiterbewegung

Wir sind eine Interessenvertretung für humanistische Konfessionslose sowie AtheistInnen und gehören der Internationalen Humanistischen und Ethischen Union (IHEU) an, die beratende Stimme in UNO, UNESCO und Europarat hat; wir suchen die Zusammenarbeit mit anderen demokratischen Organisationen für gemeinsame humanistische Ziele

Während der zwölfjährigen nationalsozialistischen Diktatur waren wir verboten wie alle anderen Organisationen des geistigen, politischen Fortschrittes der menschlichen Emanzipation

Wir stehen für folgende Grundwerte:

Selbstbestimmung

Toleranz

Vernunft

Humanität als Mitmenschlichkeit

Wir respektieren und achten alle religiösen und weltanschaulichen Orientierungen. Unsere Toleranz hat nur da Grenzen, wo Menschenrechte verletzt oder missachtet und Positionen der Intoleranz vertreten werden. Wir gebrauchen jedoch selbst in solchen Grenzfällen nicht die inhumanen Mittel der Intoleranz. In einer pluralistischen Gesellschaft bestimmt nicht der Glaube einer Staatsreligion das Leben auch aller Andersdenkenden. Partnerschaftliche, emanzipatorische Gesellschaftsstrukturen mit Gleichberechtigung sind unser Ziel

Wir sind gegen:

Dogmatismus und klerikale Bevormundung, Irrationalismus und Autoritätsgläubigkeit

Verflechtung von Staat und Kirche

Faschismus, Rassismus, Militarismus sowie Ausländer- und andere Menschenfeindlichkeit (beispielsweise gegen Frauen, Kinder Behinderte...)

 

Wir sind für:

Geistesfreiheit, rationales Denken, Informations- und Meinungsfreiheit

konsequente Trennung von Staat und Kirche, d.h. weltanschauliche Neutralität des Staates

Wir fordern deshalb:

Alle Staatsleistungen an die Kirchen aufgrund der Säkularisation im 16. und 19. Jahrhundert sind endlich einzustellen

Es ist nicht Aufgabe des Staates, die Mitgliedsbeiträge für die Kirchen und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts einzutreiben

Die noch bestehenden privilegierenden Konkordate und Staatskirchenverträge sind zu kündigen (beispielsweise auch das mit dem nationalsozialistischen Regime 1933 abgeschlossene Reichskonkordat, das bis heute Gültigkeit hat)

Der Status der (staatlichen) Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) ist gleichzeitig für Kirchen sowie für alle anderen Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften aufzuheben und durch den Status des Vereins zu ersetzen

Die Priester- und Theologenausbildung - an den öffentlichen Universitäten (Theologische Fakultäten) gehören nicht zu den Aufgaben des Staates und ist durch die Kirchen selbst zu organisieren und zu finanzieren. Gleiches gilt für die Seelsorge bzw. Beratung in Militär, Grenzschutz, Polizei und Strafvollzug

Wer in Kindergärten Kinder nach seinem religiösen Sinn erziehen will, soll diese Einrichtungen ebenfalls selbst finanzieren (nicht wie bisher zu mehr als 90 % durch staatliche Finanzierung)

Unterricht in Religion und alternativ Ethik hat in staatlichen, also weltanschaulich neutralen Schulen ebenso wenig etwas zu suchen, wie das kirchliche, sakrale Vereinszeichen Kruzifix und andere Vereins- bzw. Parteisymbole

Die (staatskirchliche) Anbringung von Symbolen wie den christlichen Kreuzen in allen anderen staatlich-öffentlichen Einrichtungen wie Gerichtssälen, staatlichen und städtischen Ämtern ist ebenfalls als verfassungswidrig zu verurteilen - wie das in anderen demokratischen Staaten und auch Bundesländern längst der Fall ist

Darstellungsrecht und Vertretung der Kirchen, der anderen Religionsgesellschaften und der freien Weltanschauungsgemeinschaften in den öffentlichen Medien sind gleichzustellen