Wolfram Kastner wegen Kunstaktionen am "Ehrenmal" des Nazikriegsverbrechers Alfred Jodl erneut vor Gericht

Aktionskünstler Wolfram Kastner am "Ehrenmal" des Kriegsverbrechers Alfred Jodl auf der Fraueninsel
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Am 25 August 2021 steht der Münchner Aktionskünstler Wolfram Kastner, Vorstandsmitglied beim Bund für Geistesfreiheit München, wegen seiner Kunstaktionen am 'Ehrenmal' des Kriegsverbrechers Alfred Jodl erneut vor Gericht. Der Künstler hatte seit 2015 mit mehreren ästhetischen Interventionen gegen das 1953 rechtswidrig errichtete Kenotaph auf der Fraueninsel im Chiemsee protestiert. Verhandelt wird in zweiter Intstanz vor dem Landgericht Traunstein, Herzog-Otto-Str. 1, Sitzungssaal B33, EG um 14 Uhr.

In dem Kenotaph, einem Scheingrab zur Ehrung von Toten, liegt Jodls Leiche nicht begraben, sondern diese wurde 1946 eingeäschert, die Asche in die Isar gestreut. Damit sollte ein Gedenken an den Kriegsverbrecher Jodl verhindert werden. Auch die alliierte Kontrollratsdirektive Nr. 30 vom 13. Mai 1946 untersagte ausdrücklich die Errichtung, die Aufstellung oder Zurschaustellung von Gedenksteinen, "die darauf abzielen, die deutsche militärische Tradition zu bewahren und lebendig zu erhalten (und) den Militarismus wachzurufen (...)".  
 
Trotz des Verbots und obwohl die Friedhofssatzung die Errichtung eines Kenotaphs nicht vorsieht, befindet sich seit 1953 der Gedenkstein Jodls auf der Fraueninsel. Auf dem großen Steinkreuz eingemeißelt sind neben Jodls Namen und dem Geburts- und Sterbedatum ein Eisernes Kreuz wegen seiner 'militärischen Verdienste' sowie sein militärischer Rang. Dass Jodl Schuld an der Ermordung hunderttausender Menschen trägt, dass er als Chef des Wehrmachtführungsstabs im Oberkommando der Wehrmacht einer der engsten Berater Hitlers war und dass er 1946 als einer der 24 angeklagten Hauptkriegsverbrecher in den Nürnberger Prozessen zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde, ist auf dem Stein nicht zu lesen.
 
Einer Bitte Kastners diesen Missstand am Gedenkstein, der auch Treffpunkt von Rechtsextremen war, zu beheben, wollten weder der Grabnutzungsberechtigte noch die Gemeinde Chiemsee als Grabeigentümer entsprechen. Der Künstler hatte daraufhin das Steinkreuz im Sommer 2015 mit einer Hinweistafel versehen, auf der "Keine Ehre dem Kriegsverbrecher" zu lesen war. Im Jahr 2016 brachte er zweimal rote Farbe als Symbol für das Blut an, das der Kriegsverbrecher Jodl vergossen hatte. In einer weiteren Aktion hatte er zudem den Buchstaben J vom Namen entfernt und an das Historische Museum in Berlin geschickt, übrig blieb "Odl" - in Bayern das Wort für Jauche bzw. Gülle.
 
Kastner hält das Gedenkkreuz "für ein Schandmal, das 1953 rechtswidrig errichtet worden ist und das entfernt werden muss, weil es einen grausamen Kriegsverbrecher ehrt. Ähnliche Denkmäler sind in den 50er Jahren aufgrund der damaligen Rechtslage beseitigt worden. Und die Rechtslage ist bis heute die gleiche. Für mich erfüllt das Kenotaph den Tatbestand der Volksverhetzung, deswegen ist es völlig abstrus, mich der Sachbeschädigung eines Gedenkkreuzes für einen Nazikriegsverbrecher zu beschuldigen. Vorwerfen kann man mir nur, dass ich geltendes Recht durch eine künstlerische Umgestaltung des Steinkreuzes durchgesetzt habe", so Kastner.
 
Der Vorstand des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg) steht hinter den ästhetischen Interventionen Wolfram Kastners und fordert die sofortige Entfernung des "Ehrenmals". Der bfg München unterstützt den Künstler auch bei den angelaufenen Verfahrenskosten.
 
In erster Instanz hat am 02. Mai 2017 das Amtsgericht Rosenheim den Künstler wegen Nötigung, Diebstahl (des J's) und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 150 (!) Tagessätzen à 15 EUR (2.250 EUR) verurteilt. Kastner hat gegen das Urteil Einspruch am Landgericht Traunstein eingelegt, weil er nicht akzeptieren will, "dass das Gedenken an einen Nazikriegsverbrecher in Form eines Grabnutzungsrechts dem Gericht schützenswerter gilt als die grundgesetzlich verankerte Kunst- und Meinungsfreiheit."
 
Für Assunta Tammelleo, Co-Vorsitzende des bfg München, ist das Urteil des Amtsgerichts Rosenheim ein Skandal: "Nach dem im Amtsgericht Rosenheim zur Schau gestellten Rechtsverständnis gäbe es wohl auch an einem 'Ehrenmal' für Adolf Hitler nichts auszusetzen."
 
Der Gerichtstermin ist am 25. August 2021 um 14.00 Uhr im Landgericht Traunstein, Herzog-Otto-Str. 1, Sitzungssaal B33, EG.