Bischof Bedford-Strohm kritisiert Bund für Geistesfreiheit

Protestaktion am 12. April 2021 vor dem Erzbischöflichen Palais in der Münchner Kardinal-Faulhaber-Straße
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Der evangelische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm hat im Münchner Merkur darauf hingewiesen, dass der Bund für Geistesfreiheit (bfg) auch Staatsleistungen vom Freistaat bekäme, gleichzeitig die Kirchen dafür kritisiere, dass sie welche nähmen.

Für ihn sei es merkwürdig, "wenn Verbände wie der Bund für Geistesfreiheit die Kirchen für ihre Privilegien kritisieren, dabei die Staatsleistungen anführen und dann die ganzen Zahlen einfach zusammengenommen werden, ohne darüber Auskunft zu geben, dass sie selbst die gleichen Leistungen erhalten," sagte Bedford-Strohm am 5. November 2022 dem Münchner Merkur. 

Hier der Artikel: https://www.merkur.de/politik/deutschland-staatsleistungen-katholische-evangelische-kirche-abloesen-verhandlungen-milliarden-91896085.html

Und in der Tat: Der bfg Bayern mit seinen zehn Ortsgemeinschaften hat im Jahr 2021 37.000 Euro vom Freistaat erhalten. Warum das so ist, das erläutert folgender Auszug aus einer Antwort der bayerischen Staatsregierung auf eine Anfrage des Abgeordneten Dr. Helmut Kaltenhauser FDP vom 29. August 2019 (lBayerischer Landtag, Drucksache 18/3954) Und wie im Münchner Merkur erwähnt. Es hat mit den "Seelsorgegeistlichen-Pfennig" oder genauer gesagt mit den den Posten "Zuschüsse zur Besoldung der Seelsorgegeistlichen" zu tun. 

In der Antwort der Bayerischen Staatsregierung vom 7. Oktober 2019 (Seite 6, letztes Drittel) heißt es:

"Die den beiden Kirchen gewährten „Zuschüsse zur Besoldung der Seelsorgegeistlichen“ sind gesondert aufgeführt. Grund dafür ist, dass zwischen Staat und Kirchen unterschiedliche Auffassungen über die Rechtsnatur dieser Leistungen bestehen. Nach Auffassung der Kirchen handelt es sich bei den Zuschüssen um eine pauschalierte Form von staatlichen Dotationen, die echte Rechtsverpflichtungen des Staates darstellen. Nach staatlicher Auffassung stellen die Zuschüsse freiwillige Leistungen des Staates dar, die er folglich aus Paritätsgründen auch anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu gewähren hat.“

Ob der bfg Bayern nicht von sich aus, auf diese Zuwendungen verzichten sollte, darüber kann man sicher diskutieren und streiten. Was meint Ihr? Schreibt uns an info@bfg-muenchen.de.

Unsere Kritik an den Staatsleistungen für die beiden großen Kirchen findet Ihr hier: https://bfg-muenchen.de/node/3281