Pressemitteilung des bfg Bayern vom 11.05.2026

bfg Bayern kritisiert staatlich verordnetes Kirchenlied

Ab dem Schuljahr 2026/2027 muss in Bayern an allen Schulen bei den Abschlussfeiern die Bayernhymne abgespielt werden. Zusätzlich gibt es die Deutschlandhymne und/oder die Europahymne als Zugabe. Das Lied, in seiner Urfassung im Jahr 1860 erstmals uraufgeführt, hat seitdem einige Überarbeitungen erfahren. Nach der Bekanntmachung des Bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß vom 18.07.1980 erhielt der Text hoheitliche Weihen und seinen bis heute gültigen Text samt Gottesbezug.

„Dass das Kultusministerium vorsorglich schon darauf hinweist, dass die Bayernhymne durch § 90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole) geschützt ist, zeigt, dass der bayerische Staat nicht mit Gegenliebe bei den Schülerinnen und Schülern rechnet“, stellt Frank Riegler, Vorsitzender des Bund für Geistesfreiheit (bfg) Bayern fest. „Es offenbart auch eine paternalistische Haltung, die in der Staatsregierung vorzuherrschen scheint. In einer immer globaleren Welt will man kleingeistige Heimatverehrung verordnen – noch dazu in Verbindung mit ‚Gott‘.“

Kein Wunder, dass dieses Lied auch von der Mehrheit der bayerischen Diözesen in den katholischen Gesangbüchern „Gotteslob“ aufgenommen worden ist.

„Diese nicht nur in Bayern festzustellende, staatlich beschlossene Gottesverehrung wirkt angesichts einer auch im Freistaat immer säkularer werdenden Bevölkerung grotesk und läuft dem Prinzip des weltanschaulich neutralen Staates, der Heimstatt aller Bürger sein sollte, zuwider“, findet Riegler.

Neu ist die Maßnahme nicht: Schon im Schuljahr 1952/1953 beschloss der Bayerische Landtag, dass das Lied in den Schulen zu lernen ist. „Die bayerische Staatsregierung scheint also gedanklich in den 1950er Jahren stehen geblieben zu sein“, so der bfg-Vorsitzende.

Markus Söder setzt damit seine Anbiederung an die christlichen Kirchen nach dem Kreuzerlass, der die bayerischen Behörden zwingt, im Eingangsbereich deutlich sichtbar ein Kreuz aufzuhängen, konsequent fort. Der bfg schätzt, dass insbesondere im städtischen Umfeld die meisten Schülerinnen und Schüler konfessionsfrei sind. Dennoch soll sie an öffentlichen Schulen nun ein staatlich verordnetes Kirchenlied begleiten.

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