Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das den Kirchen Kündigung wegen Wiederverheiratung nach Scheidung erlaubt (Az. 2 BvR 661/12)
Der Bund für Geistesfreiheit Bayern legt nachdrücklich Protest ein gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, mit dem der katholischen Kirche die Kündigung eines Mitarbeiters nach Scheidung und Wiederverheiratung erlaubt wird. Damit haben die Karlsruher Richter wieder einmal einem kirchlichen Sonderrecht Vorrang vor staatlichem Recht eingeräumt.